AGB

Vertragsbedingungen
1. Anmeldung: Mit Ihrer Reservierung und dem Mietvertrag schliessen Sie einen Beherbergungsvertrag verbindlich ab. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern z.B. Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Sonderwünsche, Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Zahlung: Der Gesamtpreis ist vor Anreise fällig. Allfällige zusätzliche Nebenkosten, die nicht im Buchungsportal deklariert sind, werden vor Ort abgerechnet. Die Bezahlung kann per Rechnung oder Twint beglichen werden. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Besondere Bedingungen / Hinweise: Zusatzbetten stehen teilweise zur Verfügung. Diese müssen im Voraus bestellt werden und auf dem Mietvertrag vermerkt sein. Ebenso werden die zusätzlichen Kosten im Mietvertrag aufgeführt. Haustiere sind nicht erlaubt. Nichtraucherwohnungn: Bitte rauchen Sie nicht in der Wohnung. Der Vermieter/Besitzer übernimmt keine Verantwortung und keine Haftung bei Unfällen bei der Anfahrt zur -oder Wegfahrt von der Wohnung.

Ankunft: Sofern nicht anders vermerkt, zwischen 15 Uhr und 20 Uhr. Reklamationen betreffend der Wohnung (Sauberkeit, Mängel etc.) werden nur bis 18 Uhr am Anreisetag berücksichtigt.
Dem Mieter steht das Recht zu, das Mietobjekt, einschliesslich Inventar und Gebrauchsgegenstände zu benutzen. Der Mieter ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die während der Mietzeit entstehen, unverzüglich zu melden. Beim Auszug muss das Objekt vom Mieter mit allem Zubehör im gleichen Zustand übergeben werden, wie es bei der Ankunft vorgefunden wurde, d.h. alle Einrichtungsgegenstände am selben Platz, Kühlschrank und Schränke geleert, Geschirr und Töpfe von Essensresten befreit und gereinigt usw. Er haftet für die von ihm und seiner Begleitung angerichteten Schäden, wobei der Beweis des Nichtverschuldens dem Mieter obliegt.
Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden als im Mietvertrag angegeben ist. Die angegebene maximale Personenzahl schliesst die ersten 2 Kleinkinder (2 Babybetten vorhanden) aus. Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen zurückzuweisen bzw. nachzuverrechnen.
Abreisetag: Das Mietobjekt ist spätestens um 10.00 Uhr zu verlassen und dem Vermieter in ordentlichem Zustand zu hinterlassen (Besenrein). Schlüssel bitte in den Tresor legen. Wir bitten Sie, die vollen gebührenpflichtigen Abfallsäcke an die Kehrrichtsammelstelle mitzunehmen, alles Geschirr zu waschen und in den Schränken zu versorgen. Der Vermieter entsorgt Altglas, PET, Karton, Papier und Alu sachgemäss. Wird die Wohnung in einem unakzeptablen Zustand verlassen, muss mit einem angemessenen Preisaufschlag (bis 200.-) auf den vereinbarten Endreinigungspreis gerechnet werden.

4. Rücktritt: Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter möglichst frühzeitig zu melden. Bis 4 Wochen vor Mietbeginn ist die Stornierung kostenlos. Danach (Weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn) bleibt der Mieter für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Mietpreis berechnet. Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten. Terminänderungen gelten als Rücktritt und Neuanmeldung. Die Stornierungsgebühr beträgt in jedem Fall Fr. 150.-.

Treten wir vor Reisebeginn vom Vertrag zurück (infolge höherer Gewalt wie Krieg. Streik oder Beschädigung des Mietobjekts durch Unfälle, Feuer und Wasserschäden sowie ähnlich zwingende Gründe), so werden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Kündigen wir den Mietvertrag nach Reisebeginn, so wird Ihnen nur der bis dahin aufgelaufene Mietzins mit Nebenkosten verrechnet, den Rest erhalten Sie zurück.


5. Versicherung: Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zusammen mit der Buchung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Buchung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter während der Mietzeit.

6. Haftung: Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Verkehr, Ver- und Entsorgung (z.B. Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt oder die örtlichen klimatischen Verhältnisse bedingt sind.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und
Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder
unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für
Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei
der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte
ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der
Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige
Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Allgemeines: Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Gerichtsstand ist Schaffhausen. Dieser Vertrag wird mit dem Setzen des Hakens bei "Einverständniserklärung AGB's" (Allgemeine Geschäftsbedingungen) im Buchungssystem rechtskräftig.